Für eine besondere Erfindung, die gewerblich genutzt werden kann, können Unternehmen ein Patent anmelden. Sie erwerben mit dem Patent das Recht, ihre Erfindung allein nutzen zu dürfen und anderen die Nutzung dieser Erfindung zu untersagen. Für die Anmeldung von Patenten gelten bestimmte Regeln, die im Patentgesetz festgelegt sind.
Das Patent wird beim Deutschen Patent- und Markenamt angemeldet. Zusammen mit dem Antrag werden die Anmeldungsunterlagen eingereicht. In den Anmeldungsunterlagen wird die Erfindung präzise beschrieben. Aus der Beschreibung muss der Nutzen dieser Erfindung hervorgehen. Die Beschreibung muss so verfasst sein, dass die Erfindung von einem Fachmann gefertigt werden kann. Zeichnungen sollten die Erfindung genau darstellen und von mehreren Ansichten zeigen.
Ist der Antrag mit den dazugehörigen Unterlagen beim Patentamt eingegangen, erfolgt die Prüfung. Es wird geprüft, ob es sich um eine neue Erfindung handelt, ob sie das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit ist und ob die Erfindung gewerblich genutzt werden kann. Je nach Art der Erfindung kann die Prüfung mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Bereits mit dem Tag der Anmeldung des Patents beginnt die Laufzeit. Sie beträgt in der Regel 20 Jahre. Erst dann, wenn die Erteilung des Patents im Patentblatt bekannt gegeben wird, kann der Inhaber des Patents das Ausschließlichkeitsrecht nutzen. Endet die Laufzeit des Patents, so endet auch das Ausschließlichkeitsrecht. In Ausnahmefällen, beispielsweise für Arznei- oder Pflanzenschutzmittel, bei denen sich das Zulassungsverfahren über einen sehr langen Zeitraum erstreckt, kann über die Laufzeit hinaus ein Ergänzendes Schutzzertifikat erteilt werden. Es kann maximal bis zu 5 Jahren über die Laufzeit hinaus gelten.
Für verschiedene Erfindungen kann das Patent nicht nur für Deutschland erworben werden. Wird das Patent beim Europäischen Patentamt angemeldet, so erfolgt ein zentralisiertes Zulassungsverfahren. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gilt das Patent in ausgewählten Mitgliedsstaaten oder in allen Mitgliedsstaaten der EU. Eine Anmeldung genügt. Auf Landesebene wird das Patent als nationales Schutzrecht betrachtet.

